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Mitteilungsvorlage

Asylsuchende in Gladbeck a) Bericht der Verwaltung

19/0158 21.03.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung für den Haupt- und Finanzausschuss informiert über die Situation von Asylsuchenden in Gladbeck und die Entwicklung der Rückführungszahlen. Seit der Einrichtung der ersten Notunterkunft im Jahr 2015 berichtet die Verwaltung regelmäßig über die Herausforderungen der Unterbringung, Gesundheitsfürsorge und Personenerfassung.

Die Zuständigkeiten im Asyl- und Ausländerrecht sind zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das über Asylanträge entscheidet, und den kommunalen Ausländerbehörden aufgeteilt, die primär als Vollziehungsbehörden agieren. Das Amt für Soziales und Wohnen ist für die Existenzsicherung zuständig.

Die Zahlen zur Rückführung zeigen für den Zeitraum von 2015 bis März 2019 eine Entwicklung von freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen. Stand März 2019 werden 235 Personen aus ausländerrechtlichen Gründen geduldet, wobei Gründe wie fehlende Reisedokumente, Krankheiten oder Familienangehörige mit Aufenthaltsrecht vorliegen.

Finanziell fielen im Jahr 2018 Kosten in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an. Diese Summe umfasst Regelleistungen, Kranken- und Unterkunftskosten sowie Kosten für Sicherheits- und Reinigungsdienste. Während für 217 Personen eine Erstattungspflicht durch die Bezirksregierung bestand, trug die Stadt die Kosten für 300 Personen selbst. Die Erstattungsquote des Landes lag für die Gruppe der Leistungsberechtigten bei durchschnittlich 52,1 %. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt bei der Finanzierung und bei Abschiebungen auf Unterstützung durch Bund und Land angewiesen ist.

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