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Beschlussvorlage

Einführung des Ganztagsbetriebs am Heisenberg-Gymnasium gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, beginnend ab Schuljahr 2021/2022

19/0058 21.01.2019 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0058 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Einführung eines gebundenen Ganztagsbetriebs am Heisenberg-Gymnasium vor. Die Umsetzung soll ab dem Schuljahr 2021/2022 erfolgen, wobei der Betrieb mit den fünften Klassen aufsteigend beginnt. Grundlage für die räumliche Umsetzung ist das bereits beschlossene Neubauprojekt der Schule, dessen Raumprogramm die Versorgung eines Ganztagssystems berücksichtigt.

Im Rahmen des schulrechtlichen Beteiligungsverfahrens hat die Schulkonferenz der Schule der Einführung des Ganztagsbetriebs zugestimmt. Ein entsprechendes Ganztagskonzept wurde bereits durch die Schule beschlossen. Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Verpflegung soll durch einen Caterer erfolgen.

Die rechtliche Grundlage für die Änderung der Schulform bildet § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW. Da der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde bedarf, ist vorgesehen, den entsprechenden Antrag im März 2019 bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen, da die Schulraumversorgung durch den Neubau des Heisenberg-Gymnasiums sichergestellt ist. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Einführung des Ganztagsbetriebs zu beschließen und die Verwaltung mit der Vorlage des Schulträgerbeschlusses zur Genehmigung bei der Bezirksregierung zu beauftragen.

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Ort

📍 Heisenberg-Gymnasium · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

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