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Mitteilungsvorlage

Bildung und Teilhabepaket a) Sachstandsbericht der Verwaltung b) Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 11.11.2019 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse

19/0441 20.11.2019 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 19/0441 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Information des Schulausschusses über den aktuellen Sachstand des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Der Bericht umfasst sowohl einen Sachstandsbericht der Verwaltung als auch einen Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 11. November 2019.

Das Bildungs- und Teilhabepaket zielt darauf ab, die gesellschaftliche und bildungsspezifische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten zu unterstützen. Die Leistungen umfassen unter anderem die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung sowie soziale und kulturelle Teilhabe. Die Umsetzung und Rechtsaufsicht obliegen dem Kreis Recklinghausen, während die Bearbeitung der Anträge durch die zuständigen Stellen der kreisangehörigen Städte erfolgt.

Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Lernförderung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ausgabenentwicklung in der Lernförderung im Kreis Recklinghausen und in Gladbeck aufgefallen ist. Während das Starke-Familien-Gesetz die Verfahren für viele Leistungen vereinfacht hat, erfordert die Lernförderung weiterhin die Vorlage einzelfallbezogener Antragsunterlagen beim Sozialamt.

Zur Unterstützung der Eltern sind seit 2012 Stellen für die BuT-Schulsozialarbeit eingerichtet, die an Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen tätig sind. Die Statistik der Verwaltung zeigt für den Zeitraum von 2015 bis 2018 einen Anstieg der durch Schulsozialarbeit betreuten Kinder und Jugendlichen von 1.256 auf 2.800 Personen. Der Schulausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.

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