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Beschlussvorlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) hier: Statusbericht

19/0097 20.02.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Soziales und Wohnen hat im Rahmen einer Statusbericht-Vorlage zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) über die aktuelle Entwicklung der Leistungen in Gladbeck informiert. Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2017, die die Bezugsdauer der Leistungen bis zum 18. Lebensjahr erweiterte, hat sich die Zahl der Fälle in der Stadt mehr als verdoppelt. Im Jahr 2018 wurden Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro ausgezahlt, wovon die Stadt Gladbeck nach Abzug der Anteile von Bund und Land einen Kostenanteil von etwa 780.000 Euro trug. Dies entspricht einer Steigerung der kommunalen Aufwendungen um fast 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016.

Gleichzeitig stiegen die Einnahmen der Stadt durch die Erhöhung der Rückholquote deutlich an. Ein Grund hierfür ist die gestiegene Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner sowie eine höhere durchschnittliche Unterhaltspflicht.

Für die Zukunft ist eine Änderung der Zuständigkeiten ab dem 1. Juli 2019 vorgesehen. Das Landesamt für Finanzen wird für die Heranziehung bei Neuanträgen zuständig, sofern die Vaterschaft geklärt ist und die Unterhaltspflichtigen nicht verstorben sind. Für die Stadt Gladbeck bleiben bestehende Fälle sowie die Bewilligung und Überprüfung der Leistungen weiterhin im Verantwortungsbereich der Kommune. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die neue Verordnung zusätzliche Aufgaben bei der Datenerhebung und -übermittlung entstehen könnten, für die bislang keine personelle Entlastung absehbar ist.

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