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Beschlussvorlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) hier: Statusbericht

19/0097

✦ KI-Zusammenfassung

Der vorliegende Statusbericht zur Entwicklung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) informiert über die aktuelle Situation in Gladbeck. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 ist eine Verdopplung der Fallzahlen zu verzeichnen. Im Jahr 2018 beliefen sich die ausgezahlten Leistungen auf insgesamt 2.600.916 €, wovon die kommunalen Gesamtausgaben 780.275 € betrugen. Trotz einer Reduzierung des kommunalen Kostenanteils auf 30 % stiegen die städtischen Aufwendungen im Vergleich zum Jahr 2016 um 253.226 €. Die kommunalen Einnahmen erhöhten sich im gleichen Zeitraum auf 189.217 €.

Ab dem 1. Juli 2019 übernimmt das Landesamt für Finanzen die Unterhaltsheranziehung für Neuanträge, wobei mit etwa 130 Fällen pro Jahr gerechnet wird, die an das Land übergehen. Bei bestehenden Fällen verbleibt der kommunale Anteil an den Einnahmen bei 50 %, während 10 % an das Land und 40 % an den Bund weitergeleitet werden. Die Vorlage weist auf eine fehlende Transparenz beim Zuständigkeitsübergang sowie auf finanzielle Auswirkungen hin und fordert eine prozentuale Angleichung der Einnahmenbeteiligung.

Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Während die sozialpolitische Ausrichtung der Gesetzesänderung begrüßt wird, wird auf die finanzielle Situation der Stadt hingewiesen. Der Ausschuss erwartet Ausgleichsregelungen durch das Land, um das Finanzniveau von 2016 zu sichern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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