1. Aufstellung des Regionalplans Ruhr 2. Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr Stellungnahme der Stadt Gladbeck zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und Kenntnisnahme des Handlungsprogramms
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0086 des Amts für Planen, Bauen und Umwelt befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Gladbeck zum Entwurf des Regionalplans Ruhr sowie der Kenntnisnahme des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr.
Der Regionalplan Ruhr wird vom Regionalverband Ruhr (RVR) erstellt und legt verbindliche Ziele und Grundsätze für die regionale Raumordnung fest. Er dient als Grundlage für die Anpassung kommunaler Bauleitpläne und umfasst Festlegungen zu Siedlungs-, Freiraum-, Kulturlandschafts- sowie Verkehrsentwicklung. Der Plan definiert unter anderem Flächen für Wohnbau, Gewerbe, Industrie, Naturschutz sowie Windenergienutzung für die kommenden 15 bis 20 Jahre. Nach seiner Einführung wird der Regionalplan die bestehenden Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städtereгиon Ruhr ablösen.
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme zum Planentwurf eingereicht, die sich primär auf lokale Aspekte konzentriert. Dabei schlägt die Verwaltung vor, sich der gemeinsamen Stellungnahme des Kreises Recklinghausen und seiner kreisangehörigen Städte grundsätzlich anzuschließen.
Zudem wird das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr zur Kenntnis gebracht. Dieses Programm ist als informeller Bestandteil der Planung zu werten und entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung für die Kommunen. Die Verwaltung bewertet das Programm grundsätzlich positiv.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190305153202