Förderprogramm „Gute Schule 2020“ hier: Aufhebung eines Sperrvermerks
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0272 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Aufhebung eines Sperrvermerks im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“. Das Programm, welches vom Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der NRW.BANK aufgelegt wurde, dient der langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur. Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen für bereitgestellte Kredite.
Für das Jahr 2019 steht der Stadt Gladbeck ein Kreditvolumen von rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Mittel zu gleichen Teilen für investive und konsumtive Maßnahmen vorgesehen sind. Ein Teil dieser Mittel ist für das Bauvorhaben zur Erweiterung des Schulgebäudes der Mosaikschule bestimmt. Da die entsprechende Position im Haushalt aktuell mit einem Sperrvermerk versehen ist, sieht die Vorlage die Aufhebung dieses Vermerks vor, um die Durchführung der investiven Maßnahme sicherzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Ergebnisrechnung sind nicht verändert. Im investiven Finanzplan ist eine einmalige Einzahlung sowie eine einmalige Auszahlung in Höhe von 1.269.275 Euro verzeichnet. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Sperrvermerk zur Umsetzung der investiven Maßnahme aufgehoben wird.
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Ort
📍 Mosaikschule · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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