Bebauungsplan Nr. 136, 1. Änderung Gebiet: Horster-, Boy-, Roßheidestraße („Brauck A“) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 19/0185 einen Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 136 im Gebiet „Brauck A“ (Horster-, Boy-, Roßheidestraße) vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen sowie die Berücksichtigung der fertiggestellten Bebauung an der Otto-Wels-Straße.
Anlass für das Verfahren ist eine bestehende Einfriedung an der hinteren Grundstücksgrenze im Bereich der Otto-Wels-Straße, die mit einer Höhe von 1,60 Metern die im Bebauungsplan zulässige Grenze von 1,20 Metern für nicht geschlossene Einfriedungen überschreitet. Da eine Befreiung aus städtebaulichen Gründen nicht in Betracht kommt, ist eine Änderung der Planung erforderlich. Die Verwaltung vertritt die städtebauliche Vertretbarkeit der Änderung, da die Einfriedung aus Sicht der historischen Siedlung und der öffentlichen Straßenräume kaum wahrnehmbar ist.
Das Verfahren soll als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Dabei wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Behörden sowie der Öffentlichkeit abgesehen; stattdessen ist eine einmonatige öffentliche Auslegung vorgesehen. Die Kosten für das Planverfahren werden von den Betroffenen getragen, woraus ein Ertrag von etwa 2.000 Euro resultiert. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Umweltgütern oder die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
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