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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 140 Gebiet: Reitverein Gladbeck - Kirchhellener Straße - Aufhebung des Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

19/0183 17.04.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0183 des Amts für Planen, Bauen, Umwelt sieht die Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 140 für das Gebiet des Reitvereins Gladbeck e. V. an der Kirchhellener Straße vor. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hatte bereits am 11. März 2004 beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen.

Das ursprüngliche Ziel der Planung war die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung einer zusätzlichen Reithalle durch Überdachung eines bestehenden Reitplatzes sowie die Ermöglichung eines weiteren Gastronomiebetriebs am Standort. Während die Umsetzung der Reithalle bereits im Jahr 2005 erfolgte und die entsprechende Nutzung in Betrieb genommen werden konnte, hat sich die geplante Erweiterung der Gastronomie am Standort erübrigt. Ein an das Gelände angrenzender Gastronomiebetrieb wurde aufgegeben, das Gebäude veräußert und nun für eine Wohnnutzung verwendet.

Da die planungsrechtliche Voraussetzung für die beabsichtigte Gastronomienutzung durch die Nutzungsänderung des Gebäudes nicht mehr erforderlich ist, wird die Fortführung des Verfahrens als nicht notwendig eingestuft. Der Entwurf sieht daher vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 gemäß dem Aufstellungsbeschluss von 2004 offiziell aufhebt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht erwartet.

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