Bebauungsplan Nr. 161 Gebiet: Otto-Hue-Straße / Alter Sportplatz I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0082 betrifft den Bebauungsplan Nr. 161 für das Gebiet Otto-Hue-Straße / Alter Sportplatz in Gladbeck. Ziel des Vorhabens ist die Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche am Dahlmannsweg zu Wohnzwecken. Das Konzept sieht eine Entwicklung durch einen privaten Bauträger vor, die eine Mischung aus drei Mehrfamilienhäusern an der Straßenrandbebauung, Einfamilienhäusern in Form von Doppelhäusern sowie barrierefreien Bungalows umfasst. Die Erschließung soll über eine neue Stichstraße erfolgen, wobei bestehende Fußwegeverbindungen zum Dahlmannsweg und zum Spielplatz erhalten bleiben sollen. Das Vereinsheim soll als Ortsteilhaus weitergenutzt werden.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden verschiedene Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Die LWL-Archäologie für Westfalen weist auf mögliche paläontologische Funde hin; die Stadtverwaltung hat entsprechende Hinweise zur Meldepflicht von Bodenfunden in die Planfestsetzungen aufgenommen. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet fordert als Kompensation für den Waldverlust eine Ersatzaufforstung in doppelter Flächengröße auf einem anderen Grundstück, was in die textlichen Festsetzungen übernommen wurde. Die Emschergenossenschaft befürwortet die geplante gedrosselte Einleitung von Niederschlagswasser in den Hahnenbach, fordert jedoch eine vertragliche Regelung der Einleitungsstelle. Zudem müssen die Auflagen der Amprion GmbH bezüglich des Schutzstreifens einer Höchstspannungsfreileitung, insbesondere das Bauverbot unter der Leitung und die Begrenzung der Endwuchshöhe von Anpflanzungen, im Bebauungsplan berücksichtigt werden.
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