Bebauungsplan Nr. 161 Gebiet: Otto-Hue-Straße / Alter Sportplatz I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0082 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 161 für das Gebiet „Otto-Hue-Straße / Alter Sportplatz“ in Gladbeck. Ziel des Vorhabens ist die Umnutzung einer ehemaligen Sportplatzfläche zu Wohnzwecken durch die Wilma Wohnen AG. Die geplante Bebauung umfasst drei Mehrfamilienhäuser sowie Einfamilienhäuser in Form von Doppelhäusern und barrierefreien Bungalows.
Im Rahmen der Abwägung und Prüfung von Stellungnahmen werden verschiedene Auflagen und Anforderungen berücksichtigt. Die LWL-Archäologie für Westfalen soll über Erdbewegungen und Funde informiert werden. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet fordert eine Ersatzaufforstung von 8.554 Quadratmetern auf Flurstück 49 innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Plans. Die Emschergenossenschaft setzt die Abstimmung der Niederschlagswasser-Einleitung in den Hahnenbach sowie den Abschluss eines Einleitungsvertrags durch den Investor voraus. Die Untere Wasserbehörde fordert zudem ein Entwässerungskonzept und wasserrechtliche Genehmigungen für die Einleitung in den Hahnenbach, begrenzt auf 10 Liter pro Sekunde.
Die Anregung der Amprion GmbH bezüglich zusätzlicher Hinweise zu Bauvorhaben im Schutzstreifen der Höchstspannungsfreileitung wird abgelehnt, da die Schutzstreifenlinie bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 45/1 berücksichtigt ist. Die Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde zur Durchführung von Bodenuntersuchungen auf Dioxine und Furane gilt als durch ein vorliegendes Gutachten erfüllt. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Anregungen der genannten Fachbehörden zu folgen und den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190305151818
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