Bildung und Teilhabe (BuT) hier: Statusbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit einen Statusbericht zum Programm Bildung und Teilhabe (BuT) vorgelegt. Die Vorlage dokumentiert die Entwicklung der Antragszahlen und der Ausgaben für verschiedene Leistungsarten sowie die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen.
Die statistische Auswertung der Antragszahlen für den Zeitraum von 2014 bis 2018 zeigt für die Stadt Gladbeck eine Schwankung der Gesamtausgaben von rund 859.422 Euro im Jahr 2014 auf 960.516 Euro im Jahr 2018. Die Ausgaben umfassen unter anderem Posten wie Ausflüge, Schulbedarf, Lernförderung und die Mittagsverpflegung. Parallel dazu wird die Ausgabenentwicklung im Kreis Reckliengen für SGB II-Berechtigte aufgeführt.
Mit der Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“ zum 1. Juli 2019 treten Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Ab dem 1. August 2019 erhöhen sich die Beträge für den Schulbedarf sowie für die soziale und kulturelle Teilhabe. Zudem entfallen die Eigenanteile der Eltern für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und die Schülerbeförderung. Das Bewilligungsverfahren wird vereinfacht, da Leistungen für Klassenfahrten, Ausflüge, Beförderung, Mittagsverpflegung und Teilhabe künftig direkt über den Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII erfasst werden. Eine gesonderte Antragstellung ist für diese Leistungen nicht mehr erforderlich; lediglich für die Lernförderung bleibt ein separates Verfahren bestehen. Aufgrund des Wegfalls der Antragspflicht wird die künftige Orientierung an den tatsächlichen Ausgaben erfolgen. Der Ausschuss hat den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 221 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191308100283