Sozialer Arbeitsmarkt - Statusbericht Umsetzung in Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen dient der Kenntnisnahme eines Statusberichts zur Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes in Gladbeck. Im Fokus steht dabei die Anwendung des Teilhabechancengesetzes, das seit dem 1. Januar 2019 als Teil der 10. Novelle des SGB II in Kraft ist. Dieses Gesetz ermöglicht die Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden durch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 % in den ersten zwei Jahren sowie durch beschäftigungsbegleitendes Coaching.
Das Jobcenter Kreis Recklinghausen verfolgt für das Jahr 2019 das Ziel, mindestens 500 Beschäftigungen zu realisieren, wobei die Bezirksstelle Gladbeck eine Aufnahme von 80 Stellen anstrebt. Die Stadt Gladbeck bietet seit dem 1. August 2019 selbst 20 Arbeitsplätze nach § 16 i SGB II an. Bis zum Stichtag 31. Juli 2019 konnten bereits 40 zuvor langzeitarbeitslose Personen in geförderte Beschäftigungsverhältnisse integriert werden. Die Tätigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung umfassen unter anderem Bürohilfstätigkeiten, Hilfskräfte in der Pflege und im Schulservice sowie Unterhaltsarbeiten auf Friedhöfen.
Die Finanzierung dieser Stellen erfolgt primär über die entsprechenden Förderungen, wodurch keine Aufnahme in den regulären Stellenplan erforderlich ist. Während die Lohnkosten refinanziert werden, trägt die Stadt die Kosten für Jahressonderzahlungen, Sachkosten und Anleiterkosten. Diese Aufwendungen werden durch die Einsparungen bei den kommunalen Kosten der Unterkunft kompensiert, die durch das Ende des SGB II-Leistungsbezugs entstehen.
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