Integriertes Handlungskonzept für eine familienfreundliche Stadtmitte Bürgerverfügungsfonds (G3) Punktuelle Änderungen der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0143 des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt sieht eine Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Bürgerverfügungsfonds (G3) vor. Der Fonds ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts für eine familienfreundliche Stadtmitte und dient dazu, die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am Stadterneuerungsprozess zu fördern. Durch die Förderung von Projekten wie Workshops, Ausstellungen, Straßenfesten oder kleineren investiven Maßnahmen soll die Beteiligung der Stadtteilbewohnerschaft unterstützt werden.
Die vorliegende Neufassung der Richtlinien basiert auf der Fassung vom 1. Juni 2009. Laut der Begründung durch den Stadtbauraten wurden lediglich punktuelle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, um die Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit der Regelungen zu erhöhen. Grundsätzliche inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen. Die Entscheidung über die Neufassung liegt beim Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung.
Ein Gremium, das als „runder Tisch“ bezeichnet wird und aus Vertretern des sozialen, ökonomischen, sportlichen sowie kulturellen Lebens der Stadtmitte besteht, fungiert als Vergabegremium für die Projektanträge. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Anpassung der Richtlinien keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191303100142
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190318143606
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190318143612