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Mitteilungsvorlage

Förderprogramm für Sportstätten der Landesregierung NRW a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der SPD-Ratsfraktion und der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 27.08.2019; - Förderprogramm 'Moderne Sportstätten 2022 des Landes NRW'

19/0338 12.09.2019 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 19/0338 des Amts für Integration und Sport informiert den Sportausschuss über das Förderprogramm für Sportstätten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Das Programm richtet sich an Sportvereine, die als Eigentümer Anträge auf Modernisierung und Sanierung ihrer Sportstätten stellen können. Eine Förderung ist zudem für Vereine möglich, die Sportstätten als Mieter oder Pächter nutzen, sofern ein Vertrag mit einer Restlaufzeit von mindestens zehn Jahren vorliegt.

Die Anträge der Gladbecker Sportvereine werden über den Stadtsportverband Gladbeck an den Kreissportbund Recklinghausen weitergeleitet. Im Rahmen der Vorbereitung werden die Antragsmodalitäten, das Verfahren sowie der aktuelle Stand der Umsetzung geprüft. Da bei den bisherigen Gesprächen zwischen dem Stadtsportverband und den örtlichen Vereinen Fragen zur Umsetzung des Programms aufgetreten sind, wurde ein gemeinsames Schreiben der Sportverwaltung und des Stadtsportverbandes an den Landessportbund NRW gerichtet. Eine Klärung dieser Fragen wird in den kommenden Wochen erwartet.

Die Vorlage dient der Kenntnahme der Berichte durch den Sportausschuss. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diese Mitteilung zu verzeichnen.

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