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Beschlussvorlage

Bestellung einer Schriftführung für die Fertigung der Niederschriften

19/0247 11.06.2019 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0247 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführung für die Niederschriften des Schulausschusses. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen, welche vom Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2014 wurden die Niederschriften der Sitzungen des Schulausschusses bisher durch Bedienstete der Verwaltung erstellt. Die Verwaltung schlägt nun vor, die personelle Besetzung der Schriftführung für Sitzungen ab dem 25. Juni 2019 zu ändern. Während die stellvertretende Schriftführung unverändert durch eine bestehende Bedienstete der Verwaltung fortgeführt werden soll, wird vorgeschlagen, die Funktion der Schriftführerin neu zu besetzen.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine Bedienstete der Verwaltung als neue Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften des Schulausschusses zu bestellen. Mit dieser Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.

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