F.S.M. Gladbeck 2015 e. V. - Übertragung der eigenverantwortlichen Nutzung für die Sportanlage Hartmannshof
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0402 des Sportausschusses befasst sich mit der Neuregelung der Nutzung der Sportanlage Hartmannshof. Derzeit unterliegt die eigenverantwortliche Nutzung der Anlage vertraglich dem Verein SuS Schwarz-Blau Gladbeck 1921 e. V. Durch die Inbetriebnahme des Kunstrasenplatzes an der Roßheidestraße führt dieser Verein seinen gesamten Trainings- und Spielbetrieb mittlerweile auf der dortigen Sportanlage durch.
Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden Vertrag mit dem Verein Schwarz-Blau über die Nutzung der Sportanlage Hartmannshof aufzulösen. An dessen Stelle soll ein neuer Vertrag treten, um die eigenverantwortliche Nutzung der Anlage probeweise für die Dauer eines Jahres auf den Verein Freie Sportmannschaft Gladbeck 2015 e. V. (F.S.M.) zu übertragen.
Der Verein F.S.M. ist seit 2015 im Vereinsregister eingetragen, Mitglied im Landessportbund sowie im Stadtsportverband und nimmt im Meisterschaftsspielbetrieb an der Kreisligen A1 und B1 teil. Der Verein unterhält zudem eine A-Jugendmannschaft sowie zwei Ü-32-Mannschaften. Die formalen Voraussetzungen für eine Übernahme der Anlage durch den Verein F.S.M. liegen laut Verwaltung vor. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Nutzungsverhältnisse sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 190811100402