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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 179 Gebiet: Kirchhellener Straße/A31 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB Photovoltaik Freiflächenanlage

19/0401 08.11.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 19/0401 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 179 im Gebiet Kirchhellener Straße/A31 vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Das geplante Projekt wird von der OPTIMA Immobilien- und Projektvermittlung GmbH als Vorhabenträger realisiert.

Das betreffende Areal umfasst eine Fläche von etwa 5,49 Hektar im Stadtteil Gladbeck-Rentfort und liegt innerhalb eines 110-Meter-Korridors entlang der Autobahn A 31. Die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen auf rund 4,0 Hektar für die Erzeugung von Solarstrom sowie für die notwendigen Trafostationen genutzt werden. Die technische Umsetzung sieht eine Aufstellung der Module auf Pfosten vor, um eine zusätzliche Bodenversiegelung zu vermeiden.

Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines Sondergebiets für Freiflächensolaranlagen sowie eine Eingrünung vor, um den Bereich zur angrenzenden Landschaft abzugrenzen. Da das Gebiet im Landschaftsschutzgebiet „Rentfort“ liegt, finden Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen statt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt parallel zu einer Änderung des Flächennutzungsplans. Ein Umweltbericht zur Untersuchung der kleinklimatischen Auswirkungen wird im Verfahren erstellt. Der Entwurf sieht zudem die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor.

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