Resolution des Rates der Stadt Gladbeck an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) hier: Prüfung eines Moratoriums
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Prüfung eines möglichen Moratoriums zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Gladbeck. Hintergrund ist eine Resolution des Rates der Stadt Gladbeck an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sowie einen Ausgleich für etwaige Mindereinnahmen der Kommunen fordert.
Auf Anregung einer Ratsfraktion wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob ein Aufschub der Abgabenerhebung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass ein solches Moratorium nach der geltenden Rechtslage weder abgabenrechtlich noch haushaltsrechtlich zulässig ist. Die Kommunen sind nach dem KAG NRW dazu berechtigt und in der Regel verpflichtet, diese Beiträge zu erheben. Ein bewusster Verzicht auf die Erhebung ist rechtlich nicht möglich, zumal die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die Erhebungspflicht bestätigt und ein Spielraum für einen Verzicht auf die zeitnahe Erhebung nicht besteht. Zudem wird ein möglicher Verjährung von Ansprüchen der Stadt nicht entgegengewirkt.
Hinsichtlich der Situation in anderen Kommunen stellt die Verwaltung fest, dass in Städten wie Bottrop, Dorsten, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Mülheim und Essen die Beiträge weiterhin veranlagt werden. In Gelsenkirchen wurde lediglich die Änderung einer ortsrechtlichen Satzung ausgesetzt, jedoch kein Moratorium zur Erhebung der Beiträge beschlossen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vor.
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