19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: „Kirchhellener Straße/A31“ Photovoltaik Freiflächenanlage Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und § 5 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll die 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kirchhellener Straße/A31“ beschließen. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Planung sieht vor, auf einer Fläche von etwa 4,0 Hektar eine Solaranlage inklusive der notwendigen Trafostationen zu errichten. Die Module sollen dabei auf Pfosten aufgeständert werden, um eine zusätzliche Bodenversiegelung zu vermeiden.
Das geplante Gebiet umfasst insgesamt rund 5,49 Hektar im Stadtteil Gladbeck-Rentfort und liegt innerhalb eines 110-Meter-Korridors entlang der Autobahn A31. Die betroffenen Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 „Rentfort“. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als landwirtschaftliche Fläche ausweist, ist eine Änderung des Planungsrechts erforderlich, um die Fläche als Sonderbaufläche für erneuerbare Energien zu kennzeichnen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 179. Im Rahmen des Verfahrens werden Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen geführt und ein Umweltbericht erstellt, da die kleinklimatischen Funktionen der bisherigen Freifläche eingeschränkt werden. Der Beschlussentwurf sieht zudem die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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