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Beschlussvorlage

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: „Schultenstraße / Scholtwiese“ Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

19/0009

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0009 behandelt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck für den Bereich Schultenstraße / Scholtwiese. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines ALDI-Marktes von etwa 800 m² auf circa 1.200 m² durch einen Neubau sowie die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung. Das Verfahren erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177.

Im Rahmen der Beteiligungsprozesse liegen keine Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die LWL-Archäologie für Westfalen-Lippe hat auf ein Bodendenkmal hingewiesen und archäologische Untersuchungen gefordert, deren Kosten der Verursacher zu tragen hat. Die IHK Nord Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich der Flächengröße im Kontext der Kaufkraftabschöpfung und des Landesentwicklungsplans NRW, wobei eine Sortimentsbeschränkung angeregt wurde, der fachlich jedoch nicht gefolgt wurde. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit mit der Raumordnung.

Eine Auswirkungsanalyse sowie eine ergänzende Stellungnahme bestätigen die Planungszulässigkeit ohne negative Auswirkungen auf die Innenstadt, die Nahversorgungszentren Zweckel und Rentfort-Nord sowie angrenzende Strukturen in Gelsenkirchen. Die Kaufkraftabschöpfungsquote wird als angemessen bewertet. Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu bergbaurechtlichen Aspekten wurden durch Einbeziehung der Bewilligten berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag des Stadtplanungs- und Bauausschusses sieht die Zustimmung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch vor. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

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