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Mitteilungsvorlage

Öffentliche Wohnraumförderung in Gladbeck

19/0006

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Stadtplanungs- und Bauausschuss Grundsätze zur öffentlichen Wohnraumförderung zur Zustimmung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Diskussion über die Einführung einer verbindlichen Quote für geförderten Wohnraum mit sozialer Bindung.

Die Verwaltung berichtet von einem rückläufigen Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen in Gladbeck, der von 2.192 Einheiten im Jahr 2012 auf 2.099 Einheiten zum Ende des Jahres 2018 sank. Für den Zeitraum bis 2027 wird ein weiterer Rückgang des Bestandes um insgesamt 360 Wohnungen prognostiziert. Gleichzeitig besteht ein Bedarf an preisgebundenem Wohnraum, insbesondere für kleine Wohnflächen, was unter anderem auf die demografische Entwicklung und die Nachfrage durch ehemals in Übergangsheimen untergebrachte Personen zurückgeführt wird.

Die Verwaltung vertritt die Position, dass eine starre Quotenregelung die Erreichung der Wohnraumziele nicht beschleunigen, sondern hemmen könnte. Stattdessen sollen individuelle Lösungen für Baulandentwicklungen angestrebt werden, wie sie bereits bei Projekten in der Siedlung Schlägel & Eisen oder im Baugebiet Otto-Hue-Straße vorgesehen sind. Ergänzend zur Schaffung neuer Wohneinheiten wird die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand verfolgt, etwa durch ein geplantes Projekt zur energetischen Sanierung von 48 Wohneinheiten. Die Vorlage sieht vor, dass die erarbeiteten Grundsätze zur öffentlichen Wohnraumförderung durch den Ausschuss bestätigt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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