Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Gladbeck über die Gewährung von wirtschaftlichen Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde der Rat aufgefordert, über die Richtigkeit und Umsetzung der vom Jugendhilfeausschuss am 22. Juni 2010 beschlossenen Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Gladbeck zu entscheiden. Diese Richtlinien regeln die Gewährung von wirtschaftlichen Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Die Verwaltung nimmt zu der Anregung Stellung und weist die darin enthaltenen Vorwürfe des Antragstellers zurück. Nach Angaben der Verwaltung ist die am 22. Juni 2010 beschlossene Fassung der Richtlinien nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck ausnahmslos in Anwendung. Die Verwaltung stellt klar, dass dem Antragsteller fälschlicherweise eine veraltete Version der Richtlinien übermittelt wurde, da eine Aktualisierung im Ortsrecht bisher nicht erfolgt war. Dieser Fehler wurde laut Verwaltung umgehend korrigiert.
Durch die Behandlung der Anregung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Anregung des Antragstellers zurückweist.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190322112655