Aufhebung eines Sperrvermerks
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0389 des Kulturamtes sieht die Aufhebung eines Sperrvermerks für eine bestimmte Planungsstelle im investiven Haushalt 2019 vor. Konkret geht es um die Planungsstelle 04.06.01/0044.783100, für die ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro eingestellt ist. Der bestehende Sperrvermerk ist an die Bedingung geknüpft, dass Einnahmen von Dritten akquiriert werden.
Das Museum plant die Anschaffung einer Führungsanlage für hörgeschädigte Besucherinnen und Besucher. Die Kosten für diese Anlage belaufen sich auf 7.156,36 Euro. Der Förderverein Museum der Stadt Gladbeck hat für dieses Vorhaben eine Förderung in Höhe von 3.578,18 Euro zugesagt, was einer Beteiligung von 50 Prozent entspricht.
Durch die Zusage dieser Drittmittel ist die Voraussetzung für die Aufhebung des Sperrvermerks erfüllt. Nach der Aufhebung soll die Anschaffung der technischen Anlage durchgeführt werden. Die finanziellen Auswirkungen im investiven Finanzplan zeigen eine einmalige Einzahlung von 3.578,18 Euro durch Beiträge Dritter sowie eine einmalige Auszahlung von 7.156,36 Euro. Klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen. Der Entwurf sieht vor, den Sperrvermerk bei der genannten Planungsstelle aufzuheben.
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