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Mitteilungsvorlage

Förderprogramm 'Moderne Sportstätten 2022' des Landes NRW für Sportstätten - Auswirkungen der Ausschreibungskriterien auf Gladbecker Förderanträge; a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der SPD-Ratsfraktion und der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 20.05.2019; - Förderprogramm 'Moderne Sportstätten 2022'

19/0239 04.06.2019 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 19/0239 des Amts für Integration und Sport informiert den Sportausschuss über den aktuellen Stand des Landesförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum Zeitpunkt der Vorlage liegen noch keine verbindlichen Förderbestimmungen vor, weshalb eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen auf Gladbecker Förderanträge derzeit nicht möglich ist.

Die Verwaltung hat bei der Staatskanzlei angefragt und Informationen darüber erhalten, dass für die Sportbünde und Kreissportverbände in Nordrhein-Westfalen eine Auftaktveranstaltung in Essen für den 13. Juni 2019 geplant ist. Im Anschluss an diese Veranstaltung werden die Veröffentlichung des Förderaufrufs sowie der Förderrichtlinien erwartet.

Ein wesentlicher Aspekt der Planung der Landesregierung ist die Verknüpfung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen mit der Eigenverantwortung der Sportvereine. Dies bedeutet, dass Kommunen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ in der Regel nicht direkt antragsberechtigt sind. Die Verwaltung beabsichtigt, den Ausschuss über weitere verfügbare Informationen im Rahmen der Sitzung zu informieren. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

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