Betreuung und Entwicklung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF)
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Jugend und Familie hat dem Jugendhilfeausschuss eine Mitteilung zur Betreuung und Entwicklung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) vorgelegt. Aktuell werden durch die Sozialen Dienste 38 UMF betreut, wobei 22 Personen bereits die Volljährigkeit erreicht haben und Leistungen nach § 41 SGB VIII erhalten. Von den Minderjährigen werden 14 durch städtische Vormündchen betreut, während bei zwei weiteren Verwandte als Vormunde bestellt wurden. Die Unterbringung erfolgt teils in Einrichtungen der Jugendhilfe, teils bei Verwandten oder in eigenen Wohnungen. Die Herkunftsländer der Betreuten umfassen unter anderem Syrien, Afghanistan und den Irak.
Die Zuweisungszahlen sind rückläufig; nach höheren Zahlen in den Jahren 2015 und 2016 sank die Anzahl der Neuunterbringungen kontinuierlich. Aufgrund dieser Entwicklung plant das Amt für Jugend und Familie, die angemietete Wohnung in der Karl-Arnold-Straße aufzulösen.
Finanziell wurden seit Beginn der Flüchtlingswelle rund 3,7 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung aufgewendet. Eine Kostenerstattung durch den LWL in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro war zugesagt. Bisher wurden Erstattungen in etwa 20 % der Fälle abgelehnt, was einem finanziellen Ausfall von unter 10 % der aufgewendeten Mittel entspricht. Die Ablehnungen begründen sich primär damit, dass nach Erstgesprächen kein Hilfebedarf mehr bestand. Die Zuständigkeiten zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst und dem Pflegekinderdienst werden unverändert fortgeführt.
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