Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Reform der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erläutert die Umstellung der Leistungen von der Sozialhilfe nach dem SGB XII in das SGB IX. Ziel der Reform ist die Personenzentrierung sowie die Ablösung institutioneller Versorgung durch individuelle Leistungen. Im Zuge dieser Reform erfolgt ab dem 1. Januar 2020 eine Aufgabenübertragung durch den Kreis Recklinghausen an die Stadt Gladbeck, wodurch die Stadt nun für existenzsichernde Leistungen zuständig ist. Für diesen Zuständigkeitsbereich werden 202 Fälle erwartet.
Die Verwaltung sieht für das Amt für Soziales und Wohnen eine Aufstockung des Personals um eine Stelle vor, wobei mit einer Steigerung der Personal- und Sachkosten um etwa 80.000 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Während Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu 100 Prozent durch den Bund übernommen werden, verbleibt die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen bei den Landschaftsverbänden.
Es wird auf rechtliche Unsicherheiten durch einen aktuellen Referentenentwurf zur Änderung der Sozialgesetzbücher sowie auf noch ausstehende Handreichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hingewiesen. Zudem kündigte der LWL Verzögerungen im Vertragswesen an, was die Festlegung der Kosten der Unterkunft beeinflusst. Die Kreisverwaltung und der LWL versenden Informationsschreiben an Leistungsempfänger und Einrichtungsträger, um die vorläufige Bescheidung aller Anträge zum 1. Januar 2020 zu ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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