Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen informiert über den Sachstand zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Gladbeck. Mit dem Inkrafttreten der Reformstufen zum 1. Januar 2020 wird die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe (SGB XII) in das Recht der Rehabilitation (SGB IX) überführt. Ziel der Reform ist eine Personenzentrierung der Leistungen, wodurch die bisherige Komplexleistung durch eine individuelle Leistungsgewährung ersetzt wird.
Durch diese Umstellung müssen existenzsichernde Leistungen künftig separat beantragt werden. Während die Fachleistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt sind, verbleiben die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Bereich des SGB XII. Für die Stadt Gladbeck bedeutet dies eine Erweiterung der Zuständigkeit im Rahmen der Aufgabenübertragung durch den Kreis Recklinghausen. Das Amt für Soziales und Wohnen wird ab Januar 2020 für die Gewährung dieser existenzsichernden Leistungen im eigenen Zuständigkeitsbereich verantwortlich sein.
Nach aktuellen Schätzungen werden etwa 202 Fälle in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Gladbeck fallen. Für die Verwaltung wird eine Steigerung der Personal- und Sachkosten um circa 80.000 Euro pro Jahr erwartet. Zur Bewältigung der Aufgaben wird derzeit eine Aufstockung des Personals in der Abteilung Existenzsicherung angestrebt. Die Kreisverwaltung hat zur Sicherstellung einer einheitlichen Bearbeitung bereits einen Arbeitskreis gebildet.
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