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Beschlussvorlage

Hilfen für Menschen mit Behinderungen im Beruf

19/0171 03.04.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen dient der Kenntnisnahme eines Berichts über Hilfen für Menschen mit Behinderungen im Beruf. Der Bericht stützt sich auf Daten des LWL-Jahresberichts 2017 und thematisiert die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen fördert die berufliche Integration durch Beratung, Unterstützung und finanzielle Hilfen für Arbeitgeber sowie Betroffene. Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung ist die Ausgleichsabgabe, die von Arbeitgebern ohne die gesetzlich vorgeschriebene Quote an Beschäftigte mit Behinderung entrichtet wird. Im Jahr 2017 belief sich diese Abgabe auf 53,7 Millionen Euro. Ein Teil dieser Mittel wurde für die individuelle berufliche Integration sowie für die behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen verwendet.

Die Stadt Gladbeck fungiert als örtlicher Träger zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und unterhält eine Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf. Die Vorlage erläutert zudem das besondere Kündigungsschutzverfahren, bei dem das Integrationsamt die Zulässigkeit von Kündigungsanträgen prüft. Im Jahr 2017 wurden 3.056 Kündigungsverfahren bearbeitet, wobei in fast der Hälfte der Fälle der Erhalt des Arbeitsplatzes unterstützt werden konnte. Der Bericht umfasst zudem Informationen zur Mittelverwendung und zur Zusammenarbeit zwischen dem Integrationsamt und den örtlichen Fachstellen. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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