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Mitteilungsvorlage

Lehramtsstudium Islamische Religionslehre

19/0307 02.09.2019 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 19/0307 des Amts für Bildung und Erziehung dient der Information des Schulausschusses über die Inhalte der Lehrerausbildung im Fach Islamische Religionslehre. Hintergrund der Vorlage ist die Sitzung des Schulausschusses vom 25. März 2019, in der die mögliche Einführung von Islamischem Religionsunterricht an Gladbecker Grundschulen thematisiert und um Informationen zur Ausbildung der Lehrkräfte gebeten wurde.

Die Ausbildung erfolgt am Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Diese Einrichtung ist als eine der größten Institutionen für bekenntnisorientierte Islamische Theologie und Islamische Religionspädagogik in Deutschland sowie als einzige vergleichbare universitäre Einrichtung in Nordrhein-Westfalen einzustufen. Das Studium des Unterrichtsfachs Islamische Religionslehre umfasst zwei Kompetenzbereiche: die Befähigung zur Durchführung eines schülerorientierten Unterrichts unter Anwendung moderner pädagogischer und didaktischer Methoden sowie die Vermittlung von religiösen Themeninhalten auf eine kompetente und gegenwartsbezogene Weise.

Im Rahmen der Sitzung am 30. September 2019 stellt die Fachstudienberaterin des Zentrums für Islamische Theologie die Studieninhalte vor. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Sitzung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck entstehen.

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