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Beschlussvorlage

Neuentwicklung des ZOB Oberhof und Bahnhof-Ost a) Bericht der Verwaltung b) Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen ZOB-Zwischenlösung c) Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse Antrag der Ratsfraktion Soziales Bündnis in Gladbeck vom 30.05.2018 'Umgestaltung Oberhof, Wiederertüchtigung der Tiefgarage'

18/0284

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/0284 befasst sich mit der Neuentwicklung des ZOB Oberhof sowie des Bahnhofs Ost. Im Rahmen der Planung zur Gleisquerung wurde festgestellt, dass eine rechtliche Durchsetzung eines höhengleichen Übergangs gegenüber dem Eisenbahnbundesamt nicht als aussichtsreich eingestuft wird. Zur Ermittlung alternativer Lösungen wurde ein Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, welche die Varianten Brücke, Personentunnel und höhengleicher Übergang bis zum Jahresende untersuchen soll.

Zur Optimierung der aktuellen Zwischenlösung in der Grabenstraße schlägt die Verwaltung vor, die Endpunkte der Linien 255 und 257 an die Haltestelle „Goetheplatz“ zu verlegen. Dies würde die Abfahrten am Oberhof während der Hauptverkehrszeit um sechs Fahrten pro Stunde reduzieren. Begleitend sollen Reisebusse verlegt und bauliche Maßnahmen zur Fahrbahnerneuerung ausgeweitet werden. Das Maßnahmenpaket umfasst zudem die Erneuerung von Straßenmarkierungen, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die bauliche Überarbeitung einer barriereärmeren Querungshilfe sowie die Erweiterung und Pflasterung von Aufenthaltsbereichen. Eine Umsetzung nördlich der Querungshilfe wird in Abstimmung mit der DB Netz geprüft.

Hinsichtlich der Tiefgarage wird aufgrund von Betonmängeln und Korrosion von einer Restnutzungsdauer der Deckenplatte von zwei bis vier Jahren ausgegangen. Eine Rückverlagerung von Bussen wird fachlich abgelehnt; die Kosten für zusätzliche Abstützungen werden auf etwa 250.000 Euro und für eine Verfüllung der Tiefgarage auf etwa 780.000 Euro geschätzt. Für Planungs- und Beratungsleistungen ist ein Betrag von 39.805,50 Euro vorgesehen. Der Beschluss sieht die Kenntnisnahme des Berichts sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung des Maßnahmenpakets vor.

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