Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 18/0262 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Neubesetzung von stellvertretenden beratenden Mitgliedern des Integrationsrates in den Fachausschüssen des Rates der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist der Mandatsverzicht eines zuvor gewählten Mitglieds der Alternative Bürger Initiative (ABI). Gemäß den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes ist ein Nachrücker von der Reserveliste der genannten Fraktion in den Integrationsrat eingetreten.
Auf Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck besteht die Möglichkeit, direkt gewählte Migrantenvertreter in die Sitzungen der Fachausschüsse zu entsenden. Diese können bei Angelegenheiten, welche die Interessen ausländischer Bürger berühren, mit beratender Stimme teilnehmen. Davon ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss.
Es wird vorgeschlagen, für den Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung sowie für den Sportausschuss jeweils ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen. Sollten mehrere Bewerber aus dem Integrationsrat zur Verfügung stehen, ist ein Wahlverfahren gemäß der Gemeindeordnung vorzusehen. Von den gewählten Vertretern wird die regelmäßige Teilnahme an den Ausschusssitzungen sowie die Berichterstattung an den Integrationsrat erwartet. Die Benennung der Mitglieder führt zur Aufnahme in die entsprechenden Sitzungsverteiler, um den Zugang zu den Sitzungsunterlagen zu gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzung entstehen nicht.
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