Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 18/0173 wird die Neubesetzung von beratenden Mitgliedern des Integrationsrates in den Fachausschüssen des Rates der Stadt Gladbeck beantragt. Hintergrund der Vorlage sind Mandatsverzichte zweier Mitglieder des Integrationsrates. Infolge dieser Verzichtserklärungen sind gemäß den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes Nachrücker aus den jeweiligen Listen der „Alternative Bürger Initiative“ und der „Interkulturellen Bürger Liste“ in den Integrationsrat eingetreten.
Auf Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist der Integrationsrat berechtigt, direkt gewählte Migrantenvertreter in die Sitzungen der Fachausschüsse zu entsenden. Diese nehmen bei Angelegenheiten, welche die Interessen ausländischer Bürger berühren, mit beratender Stimme teil. Davon ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss.
Die Vorlage sieht vor, für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren ein beratendes Mitglied sowie für den Jugendhilfeausschuss ein beratendes und ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen. Die gewählten Vertreter sollen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen und dem Integrationsrat über die Beratungen berichten. Zudem sollen sie in die entsprechenden Verteiler aufgenommen werden, um die Sitzungsunterlagen vorab zu erhalten. Sollten mehrere Bewerber aus dem Integrationsrat zur Verfügung stehen, ist ein Wahlverfahren gemäß der Gemeindeordnung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Entsendungen werden nicht erwartet.
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