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Beschlussvorlage

Umsetzungsbericht zum Förderprogramm 'Gute Schule 2020'

18/0046 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulausschusses dient der Berichterstattung über die Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK sieht eine langfristige Finanzierung kommunaler Investitionen in die Schulinfrastruktur vor. Für die Stadt Gladbeck ergibt sich daraus ein Kreditkontingent von rund 10,18 Millionen Euro, was einem jährlichen Betrag von etwa 2,5 Millionen Euro entspricht.

Im Jahr 2017 wurden Mittel in Höhe von 2.538.550 Euro beantragt. Ein Teilbetrag von rund 1,27 Millionen Euro wurde für konsumtive Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung von Schulräumen und Sportstätten verwendet. Dabei kam es bei einzelnen Projekten, etwa am Heisenberg-Gymnasium oder an der Lambertischule, zu Kostenabweichungen durch unvorhergesehene bauliche Notwendigkeiten, die jedoch durch Einsparungen bei anderen Maßnahmen ausgeglichen werden konnten. Zudem wurden investive Mittel für die Erweiterung des OGS-Angebots an der Mosaikschule sowie für Sicherheitsbeleuchtung an der Südparkschule eingesetzt.

Für das Jahr 2018 ist die Fortführung der Maßnahmenplanung vorgesehen. Die Liste der geplanten konsumtiven Maßnahmen umfasst unter anderem Sanierungen an der Regenbogenschule, der Pestalozzischule, der Wittringer Schule, der Südparkschule, der Erich-Fried-Hauptschule, der Anne-Frank-Realschule sowie der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule. Ein weiterer investiver Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des Schulgebäudes der Mosaikschule. Der Schulausschuss soll den Umsetzungsbericht zum Kenntnis nehmen.

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