Glyphosatverbot auf städtischen Pachtflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0253 des Amts für Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Regelung zum Einsatz von Glyphosat auf städtischen Pachtflächen in Gladbeck. Der Umweltausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung am 18. Juni 2018 an den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss verwiesen. Gegenstand der Prüfung ist die Frage, wie in allen neu abzuschließenden oder zu verlängernden Pachtverträgen für landwirtschaftliche Zwecke ein Verbot der Anwendung von Glyphosat vertraglich verankert werden kann.
Da die betreffenden Pachtverträge Grundstücksangelegenheiten betreffen, liegt die Zuständigkeit für die Behandlung des Themas beim Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass in künftigen Verträgen über städtische landwirtschaftliche Flächen eine Ausschlussklausel für den Einsatz von Glyphosat aufgenommen wird.
Die Verwaltung hat angekündigt, das Ergebnis der entsprechenden Prüfung in der Sitzung des Ausschusses vorzustellen. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung sind laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschluss wurde in der Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses am 28. Juni 2018 gefasst.
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