Teilhabechancengesetz - Sozialer Arbeitsmarkt ab 2019 a) Sachstandsbericht des Jobcenters, Bezirksstelle Gladbeck b) Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktionen SPD und Grüne 'Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - Teilhabechancengesetz: Auswirkungen und Chancen für Gladbeck'
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0383 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit über die Einführung des Teilhabechancengesetzes zum 1. Januar 2019. Der Bericht des Jobcenters Bezirksstelle Gladbeck erläutert die gesetzlichen Neuerungen zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.
Das Gesetz sieht zwei neue Förderinstrumente vor. Nach § 16i SGB II können Personen gefördert werden, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen haben und zuvor kaum oder nicht sozialversicherungspflichtig tätig waren. Hierbei wird ein degressiver Lohnkostenzuschuss gewährt, der in den ersten zwei Jahren 100 Prozent beträgt und über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren schrittweise auf 70 Prozent sinkt.
Das zweite Instrument, § 16e SGB II, richtet sich an Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Die Förderung umfasst einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Beschäftigungsjahr. Für beide Instrumente ist ein regelmäßiges Coaching verpflichtend. Für das Jobcenter Kreis Recklinghausen sind insgesamt 500 Einträge nach § 16i und 120 Einträge nach § 16e geplant, wobei für Gladbeck voraussichtlich 100 Arbeitsplätze auf dem sozialen Arbeitsmarkt entstehen können. Zudem liegt der Vorlage ein Antrag der Ratsfraktionen SPD und Grüne zu den Auswirkungen des Gesetzes bei.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181031135511
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