Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 34 einschl. der 3., 14. und 24. Änderung Gebiet: Rentfort – Nord 1. Erweiterung des Aufhebungsbereiches 2. Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0087 sieht die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 34 im Gebiet Rentfort-Nord vor. Dies umfasst die ursprüngliche Satzung sowie die 3., 14. und 24. Änderung des Plans. Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Aufhebungsbereiches auf Flächen der katholischen Kirchengemeinde „St. Franziskus“, einschließlich des dazugehörigen Kindergartens. Durch die Aufhebung sollen eine neue Nutzung der Grundstücke ermöglicht und die Sicherung der Nahversorgung gewährleistet werden. Zudem soll verhindert werden, dass nach einer Aufhebung der 24. Änderung alte Festsetzungen der ursprünglichen Satzung erneut wirksam werden.
Die Abgrenzung der Flächen, die der Aufhebung unterliegen sollen, orientiert sich an der zeichnerischen Darstellung vom 1. Februar 2018. Im Rahmen des Verfahrens fand bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Beteiligung der Behörden statt. Die Stellungnahmen der LWL-Denkmalpflege, der Bezirksregierung Arnsberg und des Kreises Recklinghausen wurden von der Verwaltung berücksichtigt. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 180802100086
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180214151247
Ort
📍 Rentfort – Nord · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Rentfort – Nord.
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