Umbau der Horster Straße / Wiesmannstraße (L 615); V. Bauabschnitt, 3. Teil vom Bauende des 2. Teils an der Bushaltestelle “Hunsrückstraße“ bis zur Stadtgrenze Gelsenkirchen 1. Bericht über das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation 2. Bericht über das Ergebnis der Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen als Unterer Naturschutzbehörde über die Aufhebung der Unterschutzstellung der Allee-Bäume nach § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) im Bereich der Wiesmannstraße 3. Bericht über das Ergebnis der Abstimmung mit der Stadt Gelsenkirchen 4. Beschluss der Entwurfsplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0086 befasst sich mit dem Umbau der Horster Straße und der Wiesmannstraße (L 615), konkret mit dem dritten Bauabschnitt zwischen der Haltestelle Hunsrückstraße und der Stadtgrenze nach Gelsenkirchen. Die Verwaltung berichtet über eine Bürgerinformation vom Januar 2018 sowie über die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Letztere hat der Fällung von 22 Linden an der Wiesmannstraße zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit zugestimmt, wobei Ersatzpflanzungen durch Feldahorn vorgesehen sind. Zudem fand eine Abstimmung mit der Stadt Gelsenkirchen zur Anpassung der Straßenquerschnitte statt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Fortführung der Planungen auf Basis der Planungsalternative 2 vor, die einen Schutzstreifen beinhaltet. Für den gesamten Bauabschnitt sind Kosten in Höhe von etwa 5,4 Millionen Euro veranschlagt, wovon für den dritten Teilabschnitt circa 2,3 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Im Gladbecker Haushalt sind für den Zeitraum von 2018 bis 2020 insgesamt 2.155.000 Euro vorgesehen.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zu künftigen Pflegekosten für Grünflächen sowie für 39 Straßenbäume. Für die Straßenbeleuchtung werden jährliche Kosten von etwa 150 Euro pro Leuchtstelle auf Basis eines Vertrages mit dem Unternehmen ELE angegeben. Die genauen Betriebskosten für die Horster Straße sind aufgrund geplanter Erhöhungen der Leuchtstellen erst in der Ausführungsplanung ermittelbar. Der Vorschlag sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss den Bericht zur Bürgerinformation zur Kenntnis nimmt, die Entwurfsplanung beschließt und die Verwaltung mit der Erarbeitung der Ausführungsplanung beauftragt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 180802100085
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180214151208
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180214151215
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