Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes durch den RVR
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat ein Konzept zur Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes für den Alltagsverkehr in der Metropole Ruhr vorgelegt. Das etwa 1.800 Kilometer lange Netz unterteilt sich in Radschnellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen. Die Planung orientiert sich an der Einteilung der Kommunen in Ober-, Mittel- und Grundzentren sowie an Nutzerpotenzialen, die nach der Anzahl der täglichen Radfahrenden kategorisiert werden. Für diese Kategorien wurden spezifische Qualitätsstandards für Rad- und Gehwege festgelegt.
Die Stadt Gladbeck ist mit allen Kategorien des Netzes im Stadtgebiet vertreten. Die Verwaltung unterstützt das Konzept, weist jedoch darauf hin, dass die Darstellung eines konkreten Handlungsbedarfs die kommunale Planungshoheit einschränken könnte. Es wird angeregt, den Handlungsbedarf auf eine Überprüfung der Qualitätsstandards zu beschränken. Die Verwaltung schlägt vor, sich bei der städtischen Radwegenetzplanung am Konzept des RVR zu orientieren und dessen Überlegungen im städtischen Radverkehrskonzept zu prüfen.
Für die Radschnellverbindung entlang der Horster Straße, der Wilhelmstraße und der Friedrich-Ebert-Straße soll die bestehende Trasse beibehalten werden, wobei Anpassungen an bestehende Fahrradstraßen oder alternative Trassenführungen möglich bleiben. Zudem wird die Aufnahme zweier ehemaliger RAG-Bahntrassen in das regionale Netz unter der Kategorie „Neuplanung angedacht“ gefordert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt, das Zukunftskonzept begrüßt und die Einschätzung der Verwaltung als Stellungnahme an den RVR weitergibt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 215 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 180708100301
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181106151401
Verwandte Vorlagen