Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) hier: Statusbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0200 des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit über den aktuellen Status des Unterhaltsvorschussgesetzes. Im Rahmen der Vorlage wird auf die Novelle des Gesetzes Bezug genommen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.
Die Verwaltung legt dar, dass sich die Fallzahlen im betrachteten Zeitraum deutlich verändert haben. Während zum 30. Juni 2017 noch 482 Fälle verzeichnet wurden, stieg diese Zahl zum Stichtag 31. März 2018 auf 1.004 Fälle an. Der Bericht umfasst die Auswertung der Erfahrungen mit den erweiterten Zugangsmöglichkeiten, die durch die Vergrößerung des Kreises der anspruchsberechtigten Kinder entstanden sind. Zudem werden die damit verbundenen Entwicklungen der Antragszahlen sowie die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen auf die Leistungsgewährung dargelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen, da etwaige Mehrkosten bereits im Haushalt berücksichtigt sind. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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