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Mitteilungsvorlage

Kooperation der Energieberatung in Gladbeck mit der Verbraucherzentrale NRW

17/0181

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage 17/0181 des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt informiert den Umweltausschuss über die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Gladbeck und der Verbraucherzentrale NRW zur Energieberatung. Die Kooperation, die bereits im Sommer 2014 geschlossen wurde, dient der Bereitstellung von Beratungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, da vor Ort keine eigene Beratungsstelle der Verbraucherzentrale existiert.

Die Beratungsgespräche finden an jedem dritten Mittwoch im Monat zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Quartiersbüros Projekt Stadtmitte in der Goethestraße statt. Die inhaltliche Beratung erfolgt durch eine Architektin im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW. Die Schwerpunkte der Beratung liegen auf Themen wie Energieeinsparung, der Auswertung von Heizkostenabrechnungen, dem hydraulischen Abgleich sowie der Information über Fördermöglichkeiten, etwa durch die KfW Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Die Finanzierung der Beratung erfolgt primär durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Inanspruchnahme einer 30-minütigen Einzelberatung fällt eine Gebühr von fünf Euro an. Die Stadt Gladbeck stellt hierfür die Räumlichkeiten zur Verfügung und übernimmt die Terminkoordination. Durch diese Struktur entstehen für die Stadt keine zusätzlichen Kosten. Die Koordination der Termine erfolgt über die zuständige Klimaschutzmanagerin. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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