Landesprogramm 'Gute Schule 2020' Maßnahmenplanung 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 17/0044 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Maßnahmenplanung 2017 im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“. Dieses Programm wurde vom Landtag NRW verabschiedet und dient der langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur sowie der digitalen Ausstattung. Das Programm wird durch die NRW.BANK finanziert, wobei das Land die Tilgungsleistungen der Kredite übernimmt.
Für die Stadt Gladbeck ergibt sich aus der Berechnung des Kreditkontingents ein Betrag von rund 10.180.000 Euro, was einem jährlichen Volumen von etwa 2,5 Millionen Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2020 entspricht. Die Planung für das Jahr 2017 umfasst verschiedene Investitionen in Schulgebäude, Schulsportanlagen und die digitale Infrastruktur. Um eine zeitnahe Inanspruchnahme des Kreditvolumens zu ermöglichen, basiert die aktuelle Planung auf Kostenrahmen statt auf detaillierten Kostenberechnungen. Eine Konkretisierung der Kosten erfolgt nach Abschluss der entsprechenden Planungsphasen.
Die Umsetzung der digitalen Maßnahmen soll mit dem bestehenden IT-Konzept der Stadt in Einklang gebracht werden, dessen Evaluierung im laufenden Jahr stattfindet. Die Konzepte für weiterführende Maßnahmen in den Folgejahren werden fortgeschrieben und zu späteren Terminen nachgereicht. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Maßnahmenplanung 2017 vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 171701100043
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170119141922
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170119141931
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