Absperrung der Fußgängerzone und des Willy-Brandt-Platzes zum Schutz vor illegalem Befahren und terroristischen Anschlägen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit der Sicherung der Fußgängerzone sowie des Willy-Brandt-Platzes in Gladbeck. Ziel ist die Unterbindung von illegalem Fahrverkehr sowie der Schutz vor terroristischen Anschlägen durch Fahrzeuge.
Hinsichtlich der Fußgängerzone wird festgehalten, dass ordnungsrechtliche Maßnahmen gegenüber baulichen Lösungen, wie etwa dem Einsatz versenkbarer Poller, bevorzugt werden sollen. Ein früherer Beschluss des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung sah von Poller-Systemen ab, da die Kosten, der technische Aufwand und der Personalbedarf für einen dauerhaften Betrieb als unverhältnismäßig eingestuft wurden. Zudem wird auf technische Anfälligkeiten und Unfallrisiken bei bestehenden Poller-Systemen im Stadtgebiet verwiesen.
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen setzt die Verwaltung aktuell auf den Einsatz von Lkw-Sperren bei Veranstaltungen. Diese Maßnahmen haben sich als flexibel und effektiv erwiesen, wobei die Kosten pro Veranstaltungstag durchschnittlich bei etwa 1.500 Euro liegen. Die Verwaltung soll die Entwicklungen in anderen Kommunen sowie neue mobile Sicherheitssysteme weiterhin beobachten.
Im Rahmen der geplanten Sanierung von Fahrbahn- und Treppenbereichen auf dem Willy-Brandt-Platz soll eine Sicherheitslösung gegen Fahrzeugangriffe in die Entwurfsplanung integriert werden. Der Bericht legt nahe, dass die baulichen Maßnahmen die Gelegenheit bieten, entsprechende Sicherungen gestalterisch in den Platz zu integrieren. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Prüfung von Sicherheitslösungen beauftragen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171116131825
Ort
📍 Willy-Brandt-Platz · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Willy-Brandt-Platz.
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