Deutsche Rentenversicherung-Westfalen - Rentenberatung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 17/0037 des Amtes für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über die Rahmenbedingungen der Rentenberatung bei grenzüberschreitenden Versicherungszeiten. Der Bericht erläutert, dass Personen, die in Deutschland leben, aber Versicherungszeiten in anderen Mitgliedstaaten oder Abkommensstaaten zurückgelegt haben, unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche aus diesen Ländern geltend machen können.
Die Vorlage stellt klar, dass keine einheitliche Gesamtrente existiert, sondern jeder Versicherungsträger die Ansprüche nach seinen nationalen Rechtsvorschriften einzeln prüft. Bei Bestehen eines zwischenstaatlichen Abkommens kann das Antragsverfahren für ausländische Renten über die Deutsche Rentenversicherung eingeleitet werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Versicherungszeiten aus anderen Staaten dazu beitragen können, die notwendigen Mindestversicherungszeiten in einem Land zu erfüllen.
Aufgrund der Komplexität der länderspezifischen Regelungen bietet die Deutsche Rentenversicherung spezialisierte Fachabteilungen, Informationsbroschüren sowie internationale Sprechtage an. Eine frühzeitige individuelle Beratung durch die zuständigen Versicherungsträger wird empfohlen. Im Rahmen der Sitzung am 8. Februar 2017 findet ein Informationsgespräch durch eine Vertretung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen statt. Der Integrationsrat soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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