Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Novelle 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0256 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit über die Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Das Gesetz, das ursprünglich dazu dient, die finanzielle Situation von alleinerziehenden Elternteilen zu unterstützen, wenn der andere Elternteil Unterhaltsverpflichtungen nicht erfüllt, wurde im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angepasst.
Die wesentlichen Änderungen der Neuregelung umfassen die Aufhebung der bisherigen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten sowie die Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistung auf Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die gesetzlichen Anpassungen wurden am 17. August 2017 veröffentlicht und treten rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft.
In der Sitzung werden die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Stadt Gladbeck in den Bereichen Organisation, Personal und Finanzen erläutert. Während die Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ausweist, werden die Details zu den personellen und organisatorischen Folgen in einer begleitenden Präsentation dargelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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