Umbau der Horster Straße / Wiesmannstraße (L 615); V. Bauabschnitt, 3. Teil vom Bauende des 2. Teils an der Bushaltestelle „Hunsrückstraße“ bis zur Stadtgrenze Gelsenkirchen hier: 1. Vorstellung der Vorentwurfsplanung 2. Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 17/0332 behandelt die Vorentwurfsplanung für den dritten Teil des 5. Bauabschnitts der Horster Straße und Wiesmannstraße (L 615) im Bereich von der Breuker Straße bis zur Stadtgrenze Gelsenkirchen. Die Verwaltung schlägt für den Einmündungsbereich der Breuker Straße die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes mit einem Durchmesser von etwa 40 Metern vor. Dies würde die Entfernung von mindestens drei Platanen sowie den Erwerb von zwei privaten Flächen von insgesamt rund 190 Quadratmetern erfordern. Für den weiteren Abschnitt bis zur Stadtgrenze ist eine Reduzierung der Wiesmannstraße auf jeweils eine Richtungsfahrbahn vorgesehen, wobei der Erhalt von 22 Linden an der Südseite als nicht möglich eingestuft wird.
Hinsichtlich der Straßenraumgestaltung werden zwei Alternativen vorgestellt: Die erste Variante sieht Radwege mit einer Breite von 2,00 Metern vor, während die zweite Variante 1,50 Meter breite Schutzstreifen im Fahrbahnraum vorsieht. Letztere wird von der Verwaltung, der Vestischen und der Polizei empfohlen. Für den gesamten Bauabschnitt sind Kosten in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro veranschlagt, wobei Einzahlungen in Höhe von 3,9 Millionen Euro gegenüber den Ausgaben stehen. Für den dritten Teilabschnitt sind im Haushalt der Stadt Gladbeck für die Jahre 2018 bis 2020 insgesamt 2.155.000 Euro vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt, sich der Empfehlung für die Planungsalternative 2 anschließt und die Durchführung einer Bürgerinformation beauftragt.
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