Sozialticket ('meinTicket')
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit einen Bericht zur aktuellen Situation des Sozialtickets „meinTicket“ vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme der Entwicklungen und bezieht sich auf einen Antrag eines Ratsmitglieds aus der Ratssitzung vom 6. Juli 2017, der eine Untersuchung der Situation des Sozialtickets in Nordrhein-Westfalen forderte.
Das Angebot des Sozialtickets im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) basiert auf den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, die die Teilhabe an Mobilität sowie die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs zum Ziel haben. Die Berechtigung für das Ticket wird derzeit für verschiedene Personengruppen ausgewiesen, darunter Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldempfänger sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz.
Nach dem Ende der Pilotphase im Jahr 2012 gehört das Ticket seit 2013 zum Regeltarif des VRR. Der monatliche Preis von bisher 35,55 Euro wird zum 1. Oktober 2017 um 6,3 Prozent auf 37,80 Euro steigen. Die Preisgestaltung erfolgt auf Basis von Absatzprognosen, Kostenprognosen und der Berücksichtigung von Landeszuschüssen. Während der Landeszuschuss im Jahr 2016 auf 40 Millionen Euro anstieg, sind für das Jahr 2017 im Landeshaushalt 23 Millionen Euro vorgesehen. Die Vorlage enthält zudem statistische Daten zur Entwicklung der Ticketnutzung in Städten des Kreises Recklinghausen sowie Vergleiche mit Gelsenkirchen und Bottrop.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 171408100253
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170824113059
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170824113106
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170824113114
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