Vorstellung der Betreuungsstelle
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0130 des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Vorstellung der Betreuungsstelle im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen sowie die Struktur und die Angebote der Betreuungsbehörde in Gladbeck.
Die rechtliche Basis der Betreuungsstelle bilden das Betreuungsgesetz (BtG), das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) sowie das Landesbetreuungsgesetz (LBtG). Seit der Reform des Vormundschaftsrechts im Jahr 1992 liegt der Fokus auf der Stärkung der Selbstbestimmung der Betroffenen und der Vermeidung von Betreuungen durch entsprechende Vorsorgeinstrumente. Als kreisangehörige Stadt übernimmt die Stadt Gladbeck die gesetzlich festgelegte Pflichtaufgabe der Betreuungsbehörde.
Derzeit besteht für etwa 2000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine rechtliche Betreuung, wobei in der Hälfte der Fälle Familienangehörige als Betreuer eingesetzt werden. Zu den Aufgaben der Stelle gehören die Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie die Unterstützung des Betreuungsgerichts im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe. Zudem fungiert die Behörde als Teil des kommunalen Hilfesystems, indem sie über das Betreuungsrecht informiert und mit anderen Hilfesystemen zusammenarbeitet. Die Vorlage umfasst zudem eine Präsentation der aktuellen Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel und gesellschaftlichen Veränderungen ergeben. Der Ausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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