Afghanische Schutzsuchende in Gladbeck - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 17/0306 des Amts für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über die Situation afghanischer Schutzsuchender in Gladbeck. Der Bericht geht auf einen Antrag der Fraktion „Die Linke“ aus dem Juni 2017 zurück, der die Verantwortung der Kommune im Kontext der Sicherheitslage in Afghanistan thematisierte.
Der Bericht erläutert den Ablauf des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Zuständigkeiten der lokalen Ausländerbehörde für Rückführungen. In Bezug auf die Lage in Afghanistan wird angeführt, dass die Bundesregierung nach einem Anschlag in Kabul die Abschiebungen vorübergehend einschränkte, um ein neues Lagebild zu erstellen. Seit Mitte August entscheidet das BAMF wieder über Anträge, wobei die aktuelle Regierungslage als regional unterschiedlich bewertet wird.
Für die Stadt Gladbeck stellt sich die Situation mit Stand Mitte September 2017 wie folgt dar: Von den seit 2015 zugewiesenen afghanischen Staatsangehörigen befinden sich 95 Personen in einem laufenden Asylverfahren. 34 Personen erhielten den Flüchtlingsstatus, drei Personen den subsidiären Schutz und bei 19 Personen wurden Abschiebungshindernisse festgestellt. Zwei Personen sind zur Ausreise verpflichtet. Die Verwaltung berichtet, dass seit Jahren keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Gladbeck durchgeführt wurden. Eine Rückführung im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung nach Bulgarien fand im laufenden Jahr statt. Der Entwurf sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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