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Beschlussvorlage

Integriertes Handlungskonzept für eine familienfreundliche Stadtmitte Gladbeck Verfügungsfonds Handel und Gastronomie (F 4)

17/0085

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Innenstadtentwicklung wird die Einrichtung eines sogenannten Verfügungsfonds Handel und Gastronomie für die Gladbecker Innenstadt vorgeschlagen. Ziel dieses Vorhabens ist die Unterstützung selbstständiger Aktivitäten zur Stärkung des Einzelhandels, der Gastronomie sowie des Dienstleistungsstandortes.

Die Finanzierung des Fonds ist so konzipiert, dass bis zu 50 Prozent der Mittel aus der Städtebauförderung stammen, während mindestens die andere Hälfte durch Mittel aus der Wirtschaft, von privaten Akteuren oder durch zusätzliche kommunale Mittel bereitgestellt wird. Die Mittel sind für Investitionen sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen vorgesehen. Die Anteile, die nicht aus der Städtebauförderung finanziert werden, können zudem für nichtinvestive Maßnahmen, wie etwa Marketingaktivitäten oder Veranstaltungen, eingesetzt werden.

Das Referat für Wirtschaftsförderung und Kommunikation hat für das weitere Vorgehen eine Richtlinie zur Vergabe dieser Finanzmittel erstellt. Der Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung soll im Rahmen der Sitzung am 21. März 2017 der Richtlinie „Verfügungsfonds Handel und Gastronomie Gladbeck-Mitte“ zustimmen. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan der Stadt bestehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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