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Mitteilungsvorlage

Lärmschutz und Sportbetrieb

16/0294 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 16/0294 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Thematik Lärmschutz und Sportbetrieb im Kontext eines Zielkonflikts zwischen der Nutzung von Sportstätten und dem Ruheschutz der Anwohner. Als rechtliche Grundlage für die Beurteilung von Lärmemissionen durch Sportanlagen dient die Sportanlagenlärmschutzverordnung, welche die 18. Ausführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz darstellt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Sicherung des Bestands und der Entwicklung städtischer Sportanlagen eine langfristige Perspektive im Bereich des Lärmschutzes erforderlich ist, wobei zur Bewertung der Situation üblicherweise Lärmschutzgutachten herangezogen werden. Im Rahmen der Sitzung des Sportausschusses ist ein Bericht eines Vertreters eines Gutachterbüros vorgesehen, der konkrete Fallbeispiele zu diesem Thema erläutert.

Zudem wird ein Vertreter des Landessportbund NRW den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktionssicherheit zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vorstellen. Dieser Entwurf enthält Regelungen, die für den Sportbetrieb Änderungen bedeuten können. Der Ausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

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