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Mitteilungsvorlage

Fledermausschutz in Gladbeck

16/0215

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 16/0215 des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt dient der Information des Umweltausschusses über den Fledermausschutz in Gladbeck. Der Bericht thematisiert den Schutzstatus der heimischen Fledermausarten, von denen in Nordrhein-Westfalen alle als gefährdet eingestuft werden. In Gladbeck konnten bislang neun verschiedene Arten nachgewiesen werden, darunter die Wasserfledermaus, das Braune Langohr und der Große Abendsegler.

Die Vorlage erläutert die ökologische Bedeutung der Tiere als Insektenfresser sowie die Gefährdung durch den Verlust von Lebensräumen, den Rückgang von Quartieren und die Anreicherung von Schadstoffen in der Nahrung. Zur Erhaltung der Artenvielfalt arbeitet die Stadtverwaltung mit der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz im Kreis Recklinghausen und dem Naturschutzbund Gladbeck zusammen.

Im Rahmen dieser Kooperation haben die Umweltabteilung, die Abteilung Grünpflege des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sowie die Liegenschaftsverwaltung Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Bereitstellung von Fledermauskästen, die Sicherung eines Bunkers in Rentfort als Winterquartier sowie die Prüfung und finanzielle Förderung geeigneter städtischer Gebäude. Zudem werden Informationsmaterialien bereitgestellt und Exkursionen durchgeführt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss, wobei ergänzend mündlich über den Artenschutz bei Baumaßnahmen berichtet werden soll. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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