Baugebiet Grabenstraße „Roter Turm“ hier: Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Schlachthofgelände „Am roten Turm“ in Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Schlachthofgelände „Am roten Turm“ entscheiden. Die ursprüngliche Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurde im Oktober 2005 beschlossen. Grundlage hierfür waren Untersuchungen, die von der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Gladbeck GmbH vorgelegt worden waren. Die Entwicklung des Areals wurde zu diesem Zeitpunkt von der Stadt Gladbeck, der GWG sowie der Gladbecker Wohn- und Gewerbpark Roter Turm GmbH initiiert.
Im Anschluss an diesen Beschluss wurde im Juni 2006 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 147 im Gebiet Grabenstraße – „Schlachthofgelände“ gefasst. Dieses Verfahren wurde nach der Beteiligung der Träger, Behörden und der Öffentlichkeit nicht abgeschlossen. Die weitere Entwicklung des Gebiets war durch Veränderungen der städtebaulichen Konzepte sowie einen Wechsel der potenziellen Investoren geprägt.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Gründe für die ursprüngliche Sanierungsabsicht durch die anstehende Entwicklung des Gebietes entfallen. Zudem wird die bestehende Sanierungssatzung als Hindernis für den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem aktuellen Vorhabenträger betrachtet. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher die Aufhebung der Satzung vom 5. Dezember 2005 vor. Die Regelung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160718121846
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